=== Veranstaltungen ===
Am 14.06.2018 von 10:00 bis 15:00 Uhr veranstaltet der Zweckverband Breitband Altmark im Rathaus Arendsee (Sitzungssaal) den
Workshop - Das DigiNetz-Gesetz und seine Bedeutung für Kommunen und Landkreise
Bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes durch das DigiNetzGesetz wird zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze der Zugang zu vorhandenen und im Ausbau sowie in Sanierung befindlichen Versorgungsnetzen neu geregelt.
Dazu werden dem TK-Netz-Anbieter neue Rechte und Pflichten bei der Mitnutzung vorhandener Infrastruktur von Versorgungsnetzen eingeräumt. Gleichzeitig erhalten Anbieter neue Rechte und Pflichten bei der Mitverlegung von erforderlichen neuen Infrastruktur-Bestandteilen.
Diese neuen Festlegungen betreffen alle Ebenen bis hin zur Gebäudeinfrastruktur. Im Einklang hiermit sind auch die Rechte und Pflichten des Eigentümers und Betreibers von vorhandener Infrastruktur neu geregelt.
Anhand von aktuellen Beispielen aus der Praxis bietet Ihnen der Workshop einen umfassenden Einblick in alle gesetzlichen Kernaussagen und Neuregelungen. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen bei der Umsetzung des DigiNetz-Gesetzes zu diskutieren und sich auszutauschen.
Ziel des Workshops ist es, die Systematik vor allem der Mitnutzungs- und Mitverlegungsbestimmungen zu erörtern, sodass Sie mögliche Anwendungsfälle auf ihren Alltag adaptieren können.
Zielgruppen: Führungskräfte in Kommunen, Städten und Gemeinden der Altmark, von Versorgungsnetzbetreibern sowie von regionalen und kommunalen Betreibern öffentlich-rechtlicher TKNetze, die direkt oder indirekt mit Aufgaben der Umsetzung des DigiNetz-Gesetzes konfrontiert und betraut sind. Angesprochen sind ebenso Planer und Führungskräfte im Tief-, Hoch- und Ingenieurbau öffentlich-rechtlicher Vorhaben bis hin zum Facility Management öffentlich-rechtlicher Unternehmen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen bitte bis zum 30.05.2018 an henning.kipp@breitband-altmark.de